Wird ein (fast) neues Fahrzeug unverschuldet durch einen Unfallschaden beschädigt so kann der Geschädigte unter bestimmten Bedingungen ein Neufahrzeug von der gegnerischen Versicherung verlangen. Vorausgesetzt folgende Bedingungen treffen ein. Das Fahrzeug darf nicht älter als ein Monat alt sein und darf nicht mehr als 1000 Kilometer gefahren worden sein. Zudem müssen erhebliche Schäden nachweisbar sein.

Erhebliche Beschädigung wird von der Rechtsprechung wie folgt definiert:

Wenn beim Unfall tragende oder sicherheitsrelevante Teile, insbesondere das Fahrzeugchassis, beschädigt worden sind, liegt in der Regel eine erhebliche Beschädigung vor.

Zudem müssen für die fachgerechte Instandsetzung nicht unerhebliche Richt- oder Schweißarbeiten anfallen, bei denen in das Gefüge des Fahrzeuges eingegriffen wird.