Abschleppkosten Wenn nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall das Fahrzeug nicht mehr fahrtuechtig ist, werden die Abschleppkosten von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Von Admin|2023-04-13T16:52:17+02:00April 13, 2023|Fachbegrifferklärung|0 Kommentare Share This Story, Choose Your Platform! FacebookXLinkedInPinterest Über den Autor: Admin Hinterlasse einen Kommentar Antworten abbrechenKommentar Meinen Namen, E-Mail und Website in diesem Browser speichern, bis ich wieder kommentiere.
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