Die leistungserbringende Versicherung des Unfallgegners kommt für die Kosten des Gutachten und das erstellte Unfallgutachten auf, wenn der Unfall nicht selbst verschuldet wurde. Die gegnerische Versicherung trägt auch in diesem Fall die Schadensersatzansprüche, wie die Wertminderung, die Reparaturkosten, den Nutzungsausfall, sowie die Mietwagenkosten und im Totalschadensfall die Wiederbeschaffungskosten (Wiederbeschaffungswert) für ihr Fahrzeug. Von der gegnerischen Versicherung werden die Erstellungskosten des Gutachten direkt an uns gezahlt, so das sie nicht für die Beauftragung des Gutachtens in Vorleistung gehen müssen. Bei der Beauftragung ist lediglich ihre Unterschrift auf dem „Antrag zur Gutachtenerstellung“ ( gleichzeitig Abtretung, beschränkt auf das Sachverständigenhonorar erforderlich, damit die Versicherung die Gutachterkosten direkt begleichen darf, so das sie nicht in Vorleistung gehen brauchen.