Falls Sie kein Ersatzfahrzeug in Anspruch nehmen als Unfallgeschädigter, haben Sie für den Zeitraum der Reparatur oder der Ersatzbeschaffung, Anspruch auf eine Entschädigung, .

Die Entschädigunghöhe wird anhand einer Tabelle von “Sanden-Danner-Küppersbusch” ermittelt.

Hinweis:

Nach vorliegender Rechtsprechung werden Fahrzeuge, die älter als 5 Jahre sind, um eine Gruppe und Fahrzeuge, die älter als 10 Jahre sind, um zwei Gruppen herabgestuft.