Wirtschaftlicher Totalschaden:

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die vom Sachverständigen prognostizierten Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert (Wert des Fahrzeuges vor dem Schadenereignis) übersteigen. Eine Instandsetzung des Fahrzeuges wäre möglich, aber unwirtschaftlich.

Technischer Totalschaden:

Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug aus fachlicher Sicht so stark beschädigt ist das es nicht mehr instand gesetzt werden kann. Das ist aber eine rein technische Frage.

Fiktiver Totalschaden:

Wenn dem Geschädigten die Reparatur nicht zugemutet werden kann dann spicht man von einem fiktivem Totalschaden. Hier hat der Versicherer die Möglichkeit auf Grundlage des Wiederbeschaffungsaufwandes zu regulieren obwohl die Summe aus Minderwert und der Reparaturkosten geringer ist, als die Differenz zwischen der Wiederbeschaffung und  des Restwertes.