Nicht behobene Vorschäden

Nicht behobene Vorschäden sind Schäden, die sich noch am Fahrzeug befinden, die nicht durch den aktuellen Unfall verursacht wurden wie z.B. Beulen, Kratzer oder auch Verschleißschäden.

Behobene Vorschäden

Behobene Vorschäden sind Schäden, die vor dem aktuellen Schadenereignis waren aber bereits repariert worden sind.